Das zum 01.01.2019 geänderte Baurecht (Bauordnung für NRW) hat erkannt, dass immer besser gedämmte Gebäude (Fenster, Dächer, Kellerdecken) Feuerstätten (Heizungen, Brauchwassergeräte, Kaminöfen) nicht mehr mit ausreichender Verbrennungsluft versorgt werden.
Als Berechnungsgrundlage dient die techniche Regel für
Gasinstallationen, die sich auf die DIN 1946 bezieht.