Laut der BauOrdnung des Landes NRW, sind Lüftungsanlagen für innenliegende Räume so zu betreiben, Instand zu halten und zu warten, dass sie einen sicheren und hygienischen Luftwechsel ermöglichen.
Um das zu gewährleisten, werden wir ab 2018 Lüftungsanlagen nach DIN 18017 reinigen.
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